Publication Ethics
1. Grundsatzerklärung Die Innsbruck OPEN Proceedings verpflichten sich zur Einhaltung höchster ethischer Standards bei der Veröffentlichung wissenschaftlicher Arbeiten. Unsere Richtlinien basieren auf den „Core Practices“ des Committee on Publication Ethics (COPE) (https://publicationethics.org/membership/code-of-conduct) sowie der „Richtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der Universität Innsbruck und den Vorgaben der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (ÖAWI).
2. Pflichten der Herausgeber:innen (Editors)
- Fairness und Unabhängigkeit: Manuskripte werden ausschließlich nach ihrem wissenschaftlichen Gehalt, ihrer Relevanz für die Konferenz und ihrer Originalität bewertet.
- Vertraulichkeit: Alle Informationen zu eingereichten Manuskripten werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich mit dem für den Review-Prozess notwendigen Personenkreis geteilt.
- Peer-Review-Verfahren: Die Herausgeber*innen gewährleisten ein faires, unvoreingenommenes und zeitgerechtes Peer-Review-Verfahren durch ausgewiesene Expert*innen.
3. Pflichten der Autor*innen (Authors)
- Originalität und Plagiat: Die Autor*innen garantieren, dass sie das Werk vollständig selbst verfasst haben. Jegliche direkte, paraphrasierte oder übersetzte Übernahme von Textpassagen, Theorien, Daten oder Erkenntnissen muss ordnungsgemäß zitiert und gekennzeichnet werden. Plagiate stellen einen massiven Verstoß gegen die gute wissenschaftliche Praxis dar.
- Autorenschaft: Die Autorenschaft ist auf jene Personen zu beschränken, die einen wesentlichen Beitrag zur Konzeption, Durchführung oder Interpretation der publizierten Studie geleistet haben. Berechtigte Autor*innen dürfen nicht ausgeschlossen werden. Umgekehrt ist die Nennung von Personen ohne maßgeblichen wissenschaftlichen unzulässig.
- Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI): Gemäß den Richtlinien der Universität Innsbruck dürfen KI-Tools (z.B. Large Language Models) unter keinen Umständen als Autor*innen aufgeführt werden. Der Einsatz von KI bei der Erstellung von Texten, Daten, Tabellen oder Abbildungen muss im Manuskript transparent dokumentiert werden (Name des Tools, Version, Einsatzzweck). Die Autor*innen tragen die alleinige und volle fachliche Verantwortung für alle publizierten Inhalte, einschließlich der KI-generierten Anteile.
- Interessenkonflikte: Alle finanziellen oder persönlichen Verstrickungen, die die Ergebnisse oder deren Interpretation beeinflussen könnten, müssen bei der Einreichung offengelegt werden.
4. Pflichten der Gutachter*innen (Reviewers)
- Objektivität: Gutachten müssen sachlich, objektiv und konstruktiv verfasst werden. Persönliche oder unsachliche Kritik an den Autor*innen ist unzulässig.
- Vertraulichkeit: Alle Manuskripte sind als vertrauliche Dokumente zu behandeln. Sie dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung nicht an Dritte weitergegeben oder mit diesen diskutiert werden.
- Interessenkonflikte: Gutachter*innen, die in einem Konkurrenz- oder sonstigen Naheverhältnis zu den Autor*innen stehen (Befangenheit), müssen dies der Redaktion umgehend melden und vom Begutachtungsprozess zurücktreten.
5. Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten Bei einem Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten (z.B. Datenverfälschung, Plagiat, Manipulation des Peer-Review-Prozesses) orientieren sich die Herausgeber*innen an den standardisierten COPE-Flussdiagrammen. Für Angehörige der Universität Innsbruck greifen zusätzlich die universitätsinternen Richtlinien: Verdachtsfälle können an das Büro für wissenschaftliche Integrität bzw. an die Ombudsstelle der Universität Innsbruck gemeldet werden. Überinstitutionelle Verdachtsfälle werden an die Kommission der ÖAWI weitergeleitet. Werden grobe Verstöße nachgewiesen, behält sich das Journal das Recht vor, Artikel zurückzuziehen (Retraction) oder Korrekturen (Erratum) zu veröffentlichen.


